Ehemaliger Flughafen Gütersloh – Zivile Nutzung statt Remilitarisierung! Nr. 29

Seit Mai 2023 gibt es Hinweise, dass der ehemalige Flughafen Gütersloh erneut militärisch genutzt werden soll. Laut lokaler Medien prüft das US-Militär angesichts des Krieges in der Ukraine, neue militärische Kapazitäten in der Region aufzubauen. Ab Oktober 2023 erhalten Sie hier Einschätzungen, Hintergründe und aktuelle Nachrichten zu den weiteren Entwicklungen.

16.06.2024

Auch Mitte Juni 2024 gibt es offenbar in dem mittlerweile über einem Jahr währenden Prüfungsprozess seitens des US-Militärs zu einer Nutzung des ehemaligen Flughafengeländes in Gütersloh keinen neuen Bearbeitungsstand.

In Gütersloh wird sich der am Montag, 17.06.2024 tagende Hauptausschuss der Stadt Gütersloh unter dem Tagesordnungspunkt „Militärische Wiedernutzung des ehemaligen Flugplatzes“ mit einer Mitteilungsvorlage zur Frage der rechtlichen Bewertung des derzeitigen Status des Geländes befassen.

Der Sachverhalt einer bereits weit vorangeschrittenen zivilen Neunutzung des Geländes war bereits in dem Schreiben an das Bundesministerium der Verteidigung beschrieben worden: „Die Kommunen Gütersloh, Harsewinkel und Herzebrock-Clarholz haben im Jahr 2017 die „Gewerbepark Flugplatz Gütersloh GmbH“ gegründet. Diese GmbH hat das Ziel auf dem nördlichen und südlichen Teil des ehemaligen Militärflugplatzes Gütersloh ein Gewerbe- und Industriegebiet zu entwickeln. (…) Es ist im Ende Januar 2024 verabschiedeten Regionalplan Ostwestfalen-Lippe als regionalbedeutsames Gewerbe- und Industriegebiet ausgewiesen. In der Zwischenzeit hat unsere interkommunale Entwicklungsgesellschaft den nördlichen Teil des Gebietes von der Bundesimmobilienanstalt (BImA) erworben. Die Erschließungsarbeiten sind gestartet und erste Grundstücke an namhafte regionale Unternehmen veräußert. (…) In unsere Planungen sind bereits viele Ressourcen investiert worden. Sie würden mit einer erneuten militärischen Nutzung ins Leere laufen, und wir müssten erneut in den unbelasteten Freiraum hineinplanen mit allen Konsequenzen für den Natur- und Artenschutz. Zudem sind gerade im Nahbereich des Geländes diverse Standorte für dringende benötigte Windenergieanlagen geplant. Auch diese würden mit einer militärisch-fliegerischen Nutzung nicht mehr zu realisieren sein.“

In der Mitteilungsvorlage für die Sitzung des Hauptausschusses wird nun auf das Erlöschen der luftverkehrsrechtlichen Anlage- und Betriebsgenehmigungen hingewiesen:

„Die Flugplatzeigenschaft und die Bauschutzbereiche wurden 2019 durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr aufgehoben (s. Niederschrift zur Sitzung des Hauptausschusses am 06.05.2019, Tagesordnungspunkt 5 Sachstand Konversion). Gleichzeitig ist die luftverkehrsrechtliche Anlage- und Betriebsgenehmigung erloschen. (…) Grundsätzlich unterliegt ein militärischer Flugbetrieb denselben Gesetzen und Vorschriften wie ein allgemeiner ziviler Flugbetrieb. Aufgrund des 2019 aufgehobenen Flugplatzstatus ist eine erneute fliegerische Nutzung, sowohl für militärische als auch für zivile Zwecke, nicht mehr möglich.“

Weiter heißt es zur bereits geplanten zivilen Nutzung des Areals: „Vor allem westlich des ehemaligen Flugplatzgeländes, auf den Gebieten der Gemeinde Herzebrock-Clarholz und der Stadt Harsewinkel, befinden sich zahlreiche Potenzialflächen zur Nutzung der Windenergie. In westlicher Verlängerung der Start- und Landebahn bzw. im westlichen Anflugsektor haben die Bauhöhenbegrenzungen der Bauschutzbereiche aufgrund des Flugplatzstatus marktgängige Windenergieanlagen in der Vergangenheit verhindert. Auch aufgrund des aufgehobenen Flugplatzstatus werden derzeit mehrere Vorhaben zur Errichtung von Windenergieanlagen konkretisiert. Der Kreis Gütersloh als Genehmigungsbehörde hat bereits mehrere Windenergieanlagen im Umfeld des Flugplatzgeländes vorbeschieden bzw. genehmigt.“

Damit wird deutlich, dass der Vorstoß des US-Militärs im Mai 2024 in vielerlei Hinsicht fragwürdig ist und sich bereits jetzt negativ auf die regionale Entwicklung auswirkt und gerade auch der unbestritten wichtige zügige Ausbau erneuerbarer Energien verhindert wird.

Die Zukunftsklärung des Areals in Gütersloh findet weiterhin statt vor dem Hintergrund des schon zwei Jahren währenden Kriegs in der Ukraine. Im Zuge der von Bundeskanzler Scholz verkündeten Zeitenwende wird nun die Wehrpflicht wieder eingeführt. Gleichzeitig wird nichts unversucht gelassen, dem Militär ein neues Image zu verpassen. Neben Schautagen und Besuchen in Schulen ist nun eine Serie online: „Explorers – Roadtrip durch die Bundeswehr“. Im Camping-Bulli geht es zu den Teil-Streitkräften.

„Steig ein in den Camper und finde zusammen mit Tizian, Selma, Can und Tina heraus, wie das Leben und Arbeiten bei der Bundeswehr wirklich aussieht.“ – nach Verdun, Stalingrad und Kunduz geht es um ein neues Militär-Feeling.

Jetzt mitmachen: QR-Hilfsmittel -> Explorers – History Trip durch das deutsche Militär.

In der politischen Diskussion in der Bundesrepublik zum Ukraine-Krieg haben sich unterdessen zwei Fraktionen gebildet, die auf konträre Weise auf das Geschehen Einfluss zu nehmen versuchen. Auf den ersten Seiten des virtuellen Büros für gewaltfreie Konfliktbearbeitung werden nun die TopTen von Persönlichkeiten zusammengestellt, die für die beiden Wege stehen. Die ersten jeweils 5 Personen in beiden Kategorien  sind benannt:

Auf Seiten der Hardliner, Falken, der Förderer von Lieferung schwerer Waffen, Förderer einer Remilitarisierung:

  • Elmar Brok
  • Anton Hofreiter
  • Roderich Kiesewetter
  • Olaf Scholz
  • Agnes Strack Zimmermann

Siehe: Top Ten FörderInnen kriegerischer Eskalation und Remilitarisierung

Auf Seiten derer, die sich für Verhandlungslösungen einsetzen:

  • Rolf Mützenich
  • Papst Franziskus
  • Alice Schwarzer
  • Sahra Wagenknecht
  • Erich Vad

Siehe: Top Ten FörderInnen von Verhandlungslösungen und neuer Entspannungspolitik

Mit den TopTen wird eine Übersicht über die verschiedenen Motivationslagen der AkteurInnen vermittelt und damit eine differenzierte sachliche Analyse der Positionen ermöglicht.

In Verbindung mit einer Remilitarisierung des ehemaligen Flughafens Gütersloh bleibt die Forderung: 1 Promille von militärischen Aufwendungen für gewaltfreie, nicht militärische Konfliktbearbeitung und – heute mehr denn je – keine Remilitarisierung des Areals in Gütersloh!

Quellen / Links:

Facebook-Seite der Initiative für eine friedliche Nutzung des Flugplatzgeländes Gütersloh

Ratsinfo Stadt Gütersloh – Hauptausschuss-Sitzung 17.06.2024

Stand: 15.06.2024

Nächster Blogpost am 30.06.2024

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