Ehemaliger Flughafen Gütersloh – Zivile Nutzung statt Remilitarisierung! Nr. 24

Seit Mai 2023 gibt es Hinweise, dass der ehemalige Flughafen Gütersloh erneut militärisch genutzt werden soll. Laut lokaler Medien prüft das US-Militär angesichts des Krieges in der Ukraine, neue militärische Kapazitäten in der Region aufzubauen. Ab Oktober 2023 erhalten Sie hier Einschätzungen, Hintergründe und aktuelle Nachrichten zu den weiteren Entwicklungen.

15.04.2024

Weiterhin keine Option für (Militär-) Flugzeuge – der ehemalige Flughafen Gütersloh soll nach Ansicht engagierter Bürgerinnen und Bürgern nicht erneut militärischen Zwecken dienen.

Zunächst in eigener Sache: Seit Anfang Oktober 2023, somit seit einem halben Jahr besteht der Blog zu einer möglichen Remilitarisierung des ehemaligen Militärflughafens Gütersloh. Anspruch war und ist, den aktuellen Stand der US-amerikanischen Initiative und die Reaktionen im Umfeld, das heißt das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern gegen die Pläne und die Beratungen von lokalen Behörden und der Lokalpolitik im Blick zu behalten. Jetzt, im Frühjahr 2024, gibt es seit einigen Monaten keine neuen Hinweise auf eine Wiederinbetriebnahme des Flugbetriebs. Der letzte bekannt gewordene Besuch des US-Militärs fand Mitte Dezember statt und liegt somit Monate zurück. Möglicherweise wird die Lage von anderen Einflüssen geprägt:

  • der US-amerikanischen Innenpolitik, die durch das Patt zwischen Demokraten und Republikanern im Repräsentantenhaus gekennzeichnet ist und das sich bis zur Wahl des neuen US-Präsidenten im November nicht auflösen wird und große militärische Investitionen gerade in Europa unwahrscheinlich erscheinen lässt;
  • der Entwicklung im Nahen Osten seit dem Massaker der palästinensischen Hamas an Israelis im Oktober und dem Eingreifen der Israelischen Armee im Gaza-Streifen sowie der insgesamt aufgeladenen Situation in der Region mit den Angriffen der Huthi-Miliz auf die internationale Schifffahrt und jüngst den Israelisch-Iranischen Militäraktionen.

All das mag dazu führen, dass der Entscheidungsprozess für oder gegen Gütersloh sich in die Länge zieht.

Gleichzeitig werden in diesem Blog Themen bearbeitet, die mit einer möglichen Remilitarisierung unmittelbar in Verbindung stehen: Die fortlaufenden Kriege, die ausgerufene Zeitenwende in Richtung „Kriegstüchtigkeit“ Deutschlands, die enormen Rüstungsanstrengungen, das Wesen des Militärs als patriarchal geprägtes System von Konfrontation und Gewalt und als Klimakiller. In diesem Blogpost geht es nun um das Verhältnis individueller Freiheiten zum Zwangssystem von Wehrpflicht und Zwangsrekrutierung.

Eine der großen Versprechungen gerade westlicher Demokratien ist die individuelle Freiheit der Lebensgestaltung: Freiheit in Bezug auf Aufenthaltsort, Berufswahl, Gestaltung des Alltags.

Das Militär setzt diesen Grundrechten deutliche Grenzen. Musterung, Wehrpflicht, Einberufungen, Rekrutierung, Zwangsrekrutierung, Kasernierung, dies sind sehr konkrete Szenarien, die in Deutschland in den letzten Jahren kaum noch sichtbar waren. Die letzten Wehrpflichtigen wurden 2010 einberufen, die Wehrpflicht wurde 2011 ausgesetzt. Nicht mehr erlebt wird: Die Freizügigkeit der Person ist beschränkt, die Wehrpflichtigen sind für die Dauer ihres Dienstes in der Regel an die Standorte und Einrichtungen des Militärs gebunden und können nicht frei über ihren Aufenthaltsort entscheiden. Ihr Alltag ist bestimmt von Befehl und Gehorsam des Kasernenalltags. Die Wehrpflicht kann darüber hinaus in Konflikt mit der Gewissensfreiheit des oder der Einzelnen stehen, die/der aus moralischen, ethischen oder religiösen Gründen gegen den Militärdienst oder den Einsatz von Gewalt ist.

So fern sind jene Maßnahmen nicht: Die Jahrgänge der heute 40 bis 60-Jährigen Männer haben entweder an der Waffe gedient oder zwangsweise Zivildienst geleistet. Während des Kalten Kriegs war die Angst real, einberufen zu werden.

Im Zuge der propagierten Zeitenwende hat die Diskussion über eine Wiedereinsetzung der Wehrpflicht längst begonnen. Als Konsens zeichnet zum Beispiel ab, dass nicht nur Männer sondern auch Frauen künftig regelhaft zur Bundeswehr eingezogen werden können. Andere Forderungen gehen in die Richtung, die aktuell 900.000 Reservisten auf ihre Einsatztauglichkeit checken zu lassen (siehe Tagesspiegel-Artikel).

In der Ukraine wird deutlich, wie repressiv letztlich Wehrpflicht werden kann. Im April wurden nun mehrere sogenannte Kriegsgesetze unterzeichnet. Sie zielen darauf ab, mehr Männer für die Armee mobilisieren zu können. Ein Dokument sieht vor, dass Wehrpflichtige im Alter von 25 (bisher 27) bis 60 Jahren der allgemeinen Mobilmachung unterliegen.All diese Gesetze sind nur der Auftakt zur Verabschiedung eines umfassenderen Gesetzes zur Verbesserung der Mobilisierung und militärischen Ausbildung in der Ukraine. Ab 2025 soll an den Universitäten eine militärische Grundausbildung eingeführt werden.

Nicht unerwähnt sollte sein, dass z.B queere oder andere Lebensentwürfe am Kasernentor enden werden. Die Befehlsgewalt – Befehl und Gehorsam – macht nicht halt an der Frage, welche Frisur erlaubt oder verboten ist und welche Uniform getragen werden darf.

Insgesamt gilt: Militär ist eine rigorose Form, Menschen unter Zwang zu stellen und das Grundrecht auf freie Meinung und freie Lebensgestaltung zu auszusetzen.

In Verbindung mit einer Remilitarisierung des ehemaligen Flughafens Gütersloh bleibt die Forderung: 1 Promille von militärischen Aufwendungen für gewaltfreie, nicht militärische Konfliktbearbeitung und – heute mehr denn je – keine Remilitarisierung des Areals in Gütersloh!

Quellen / Links:

Facebook-Seite der Initiative für eine friedliche Nutzung des Flugplatzgeländes Gütersloh

https://www.tagesspiegel.de/politik/personalprobleme-der-bundeswehr-verbandschef-will-alle-900000-reservisten-auf-einsatzbereitschaft-checken-lassen-11477897.html

Stand: 15.04.2024

Nächster Blogpost am 01.05.2024

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